Berufsbildungszentrum Mölln
Regionales Berufsbildungszentrum
des Kreises Herzogtum Lauenburg
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
| 100 JAHRE |
| Berufliches Schulwesen |
| des Kreises Herzogtum Lauenburg |
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| Mit freundlicher Genehmigung ©Uwe Kaben, Ratzeburg |
| Die Entwicklung der Berufs- und Berufsfachschulen |
| des Kreises Herzogtum Lauenburg |
| INHALTSÜBERSICHT |
I. Die Zeit von den Anfängen bis 1918
Die Entwicklung der Berufs- und Berufsfachschulen des Kreises Herzogtum Lauenburg beginnt mit der Gründung von Fortbildungsschulen vor 100 Jahren. Während die allgemeinbildenden Schulen auf einer jahrhundertelangen Entwicklung aufbauen, handelt es sich bei der Berufsschule also um eine sehr junge Schulform. So wurden in Mölln 1876, in Ratzeburg und Lauenburg 1877, in Schwarzenbek 1903, in Geesthacht 1905 und in Büchen 1913 die ersten Fortbildungsschulen gegründet. Erste Ansätze sind in Lauenburg bereits 1837 und 1865 nachweisbar. Geesthacht, das bis 1937 zur Hansestadt Hamburg gehörte, hat bereits vor 1905 gemeinsam mit Bergedorf eine Fortbildungsschule gehabt. Da die Träger dieser Schulen die Gemeinden waren und eine Fortbildungspflicht nach der Gewerbeordnung von 1869 nur für gewerbliche Arbeiter zur Pflicht gemacht werden konnte, war die Entwicklung dieser Schulart in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich. In den Städten wurde die Schaffung von Fortbildungsschulen meist durch den Handwerkerstand beantragt.
Im Folgenden soll versucht werden, die Entwicklung der Fortbildungsschulen im Kreise am Beispiel Möllns kurz aufzuzeigen. Wir stützen uns dabei auf die Chronik der Berufsschule Mölln, die von dem Rektor der Volksschule in Mölln Oetke für den Zeitraum von 1874 bis 1934 geschrieben wurde.
In Mölln wurde im September 1874 von 30 Bürgern den städtischen Kollegien eine Petition übersandt, eine Fortbildungsschule für Lehrlinge und Gehilfen des Handwerkerstandes bis zum 18. Lebensjahr einzurichten. Das wurde zunächst abgelehnt. Zur gleichen Zeit ging vom Magistrat Ratzeburg die Bitte an die Städte Mölln und Lauenburg, gemeinsam eine Fortbildungsschule ins Leben zu rufen. Ein weiterer Antrag der Bürger Möllns führte zum Beschluß der Einrichtung einer solchen Schule. Nach Beratung der Statuten genehmigte der Landrat in Ratzeburg zum 1 Oktober 1876 die Einrichtung der Schule entsprechend dem Ortsstatut in "Gemäßheit des § 142 Abs. 1 der Gewerbeordnung für den Nord-deutschen Bund vom 21. Juni 1869". Lauenburg war bis 1876 ein selbständiges Herzogtum mit eigener Verwaltung der "Ritter- und Landschaft", erst dann wurde es dem preußischen Staate einverleibt. Die Schule begann ihre Arbeit mit 86 Schülern im Jahre 1876/77. Die Leitung hatte der Rektor der Mittelschule Mölln. Um den Schwierigkeiten der Verpflichtung von Meistern und Lehrlingen auf die neue Schule zu begegnen, wurde 1876 eine Polizeiverordnung erlassen, in welcher Geldstrafen festgesetzt wurden.
Mit Ausnahme des Zeichenunterrichtes lagen die Unterrichtsstunden an Werktagen in den Abendstunden. Er wurde zunächst auf den Sonntagvormittag, später auf den Sonntagnachmittag von 13.30 bis 15.30 Uhr gelegt. Die Auswahl des zu vermittelnden Unterrichtsstoffes oblag dem Schulleiter bzw. dem Lehrer.
Im Jahre 1891 wurde der erste Lehrplan für alle Fortbildungsschulen aufgestellt, der sich, wie alle späteren Lehrpläne, nach den Richtlinien des Ministers für Handel und Gewerbe richten mußte. Ein neues Ortsstatut wurde erlassen und vom Bezirksausschuß in Schleswig genehmigt. Die Arbeitgeber waren jetzt verpflichtet, je Lehrling 5,- DM bis 10,- DM zu den Kosten der Fortbildungsschule beizutragen. Von dieser Zeit an fanden auch jährliche "Revisionen" durch Regierungs- und Gewerbeschulräte statt.
Im Jahre 1904 übernahm der Rektor der Volksschule Mölln, Oetker, die Leitung der Fortbildungsschule. Sie bestand damals aus 2 Lehrern und 95 Schülern: 10 Schlosser und Maschinenschlosser, 9 Kaufleute, 9 Maler, je 9 Bäcker und Schuhmacher, je 7 Schlachter und Tischler, 5 Schmiede, 4 Sattler, je 3 Eisengießer, Kellner, Maurer, Zimmere, je 2 Klempner, Schneider, Steinhauer, Stellmacher und je 1 Barbier, Buchdrucker, Drechsler, Meiereilehrling, Musiker, Töpfer und Laufbursche.
Diese Aufzählung möge die Vielfalt der Schule und die damit verbundenen Probleme zeigen. Der Stoffplan enthielt: Deutsch - Lesen, Diktat, Geschäftsaufsätze; Rechnen - 4 Grundrechenarten, Bruchrechnung, bürgerliches Rechnen, Raumberechnungen, gewerbliches Rechnen und Kalkulationen. Außerdem wurden Buchführung unterrichtet und Zeichnen - Projektionszeichnen und Freihandzeichnen nach Vorlagen, Modellen und nach der Natur. Daneben wurde naturwissenschaftlicher Unterricht gegeben und allgemeine Weltkunde gelehrt. Eine Notiz aus dem Jahre 1904 besagt, daß Schüler mit dem Zeugnis zum Einjährig-Freiwilligen Dienst (die "Einjährigen") die Fortbildungsschule nicht zu besuchen brauchten, die anderen Schüler waren schulpflichtig bis zum 18. Lebensjahr, wenn sie nicht wegen guter Leistungen vom weiteren Schulbesuch freigestellt wurden. Die Unterrichtszeit war wöchentlich 4 Stunden, aber nur 30 Wochen im Jahr (von September bis Mai). Im Jahre 1904 wurde der erste Meisterkursus mit 30 Meisteranwärtern von Neujahr bis Ostern durchgeführt.
Im Jahre 1908 wurde die erste Klasse mit nur kaufmännischen Lehrlingen im Kreise eingerichtet. Hier wurden an Unterrichtsfächern neben den oben genannten auch Englisch, Stenographie und Korrespondenz erteilt. Die Zahl der Schüler stieg jährlich, da in diesen Jahren auch die Lehrlinge aus den umliegenden Dörfern in den Fortbildungsschulen der Städte oder in den größeren Orten unterrichtet wurden. Diese Entwicklung wurde mit Beginn des ersten Weltkrieges unterbrochen, mit Ende des Jahres 1916 wurden alle Fortbildungsschulen geschlossen, in einigen Orten schon 1915, wie z. B. in Geesthacht, wo, wie berichtet wird, die Lehrkräfte eingezogen und die Schüler in der Munitionsindustrie tätig waren.
II. Die Zeit zwischen 1919 und 1945
Im Jahre 1919/20 wurde die Arbeit wieder aufgenommen. Für die Geesthachter Schule schrieb das hamburgische Gesetz über die Fortbildungsschulpflicht von 1919 die Schulpflicht für alle männlichen und weiblichen Jugendlichen vor. Die Unterrichtsstundenzahl wurde vermehrt und in die Arbeitszeit verlegt. Im Kreisgebiet von damals nahm die Entwicklung etwas später ihren Fortgang. Obwohl schon vorher auf Anregung der Regierung auch die weiblichen Lehrlinge zum Schulbesuch verpflichtet werden sollten, wurde dies nicht an allen Schulen durchgeführt. Ab Neujahr 1926 wurden in Mölln auf Wunsch der Meisterin Schneiderinnen beschult. Am 1.04.1926 wurde eine Verfügung erlassen, wonach die Mädchen unter 18 Jahren "im Handwerker- und Kaufmannsstand" zum Schulbesuch verpflichtet wurden. In den folgenden Jahren stieg die Zahl der Lehrlinge so stark an, daß in einigen Orten im Jahre 1930 eine Aufteilung nach verwandten Berufen vorgenommen wurde. Von einer Gliederung nach Fachklassen im heutigen Sinne konnte jedoch noch nicht die Rede sein.
Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen:
Als Schulräume dienten der Fortbildungsschule die Volksschulen. Allerdings wurden im Jahre 1933 der Fortbildungsschule zum Teil eigene Räume zugewiesen, die aber im allgemeinen Dachausbauten der Volksschule waren. Der Unterricht wurde von Volksschullehrern und Handwerksmeistern erteilt. Am 1. April 1924 wurde der erste hauptamtliche Gewerbelehrer in Lauenburg angestellt. Erst viele Jahre später erfolgte die Anstellung von weiteren Gewerbelehrern.
Ein Blick auf die Vergütung für die Unterrichtsstunden: Im Schuljahr 1923/24 wurden für die Unterrichtsstunde im Juni 1923 47 Mark, im März 1924 1.150 Mark gezahlt.
Nach der Währungsneuordnung wurde für die Jahreswochenstunde 0,66 Mark gezahlt.
In dieser Zeit tritt der Begriff der Berufsschule in der amtlichen Sprache auf. Eine Kommission der Reichsschulkonferenz erarbeitete 1920 unter Vorsitz Kerschensteiners (Georg Kerschensteiner, 1854 - 1932, Berufspädagoge) einen Entwurf zu einem Reichsberufsschulgesetz, das 1938 als Reichsschulpflichtgesetz erlassen wurde. Damit fand diese Schulform bei den Kultusministerien ihren Platz, während vorher die grundlegenden Bestimmungen von den Wirtschaftsministerien erarbeitet worden waren. Die Forderung der Wirtschaft und des Handwerks nach einer planmäßigen Ausbildung in speziellen Berufen gaben den Anstoß zur Zentralisierung. Im Jahre 1936 wurde auf Veranlassung des Regierungspräsidenten die Vorarbeit für eine zentrale Schule eingeleitet.
Am 1. Mai 1938 wurde für den Kreis Herzogtum Lauenburg der Berufsschulzweckverband gegründet. Er umfaßte drei Abteilungen für gewerbliche, kaufmännische und hauswirtschaftliche Schüler. Eine Trennung nach Fachklassen wurde angestrebt und teilweise auch gleich durchgeführt. Den Vorsitz führte der Landrat. An die Stelle der bisher vorhandenen Fortbildungsschule der einzelnen Gemeinden traten die Hauptschule des Verbandes in Mölln (Gebäude am Gudower Weg, 1938 bezogen) und die Zweigschulen in Geesthacht und Lauenburg. Es sei daran erinnert, daß Geesthacht seit 1937 zum Kreisgebiet gehörte. Diese drei Schulorte wurden von etwa 1.350 Schülern besucht. In Mölln wurden eine gewerbliche, kaufmännische und hauswirtschaftliche Abteilung eingerichtet, in Lauenburg eine hauswirtschaftliche und die Abteilung für Schiffbau, in Geesthacht eine gewerbliche und hauswirtschaftliche Abteilung und dann in Ratzeburg und Schwarzenbek je eine hauswirtschaftliche Abteilung betreut. Lehrlinge aus zahlenmäßig kleineren Berufen wurden in entsprechende Fachklassen nach Lübeck oder Hamburg ausgeschult. Hauptziel des Berufsschulzweckverbandes war die Errichtung von Fachklassen nach einzelnen Lehrjahren, der Einsatz von Lehrkräften in ihrem erlernten Fachgebiet sowie die bessere Ausnutzung von Lernmitteln und der noch zu schaffenden Werkstätten.
Der Berufsschulzweckverband wurde nach zweijährigem Bestehen aufgelöst und seine Einrichtung am 1. Mai 1940 in die neugegründete Kreisberufsschule übergeführt. Zum Hauptschulort wurde Mölln gewählt, die Zweigschulen des Verbandes wurden zu Außenstellen der Kreisberufsschule. Dieser innere Austau der Kreisberufsschule wurde durch den 2. Weltkrieg unterbrochen.
Die Wiedereröffnung der Kreisberufsschule nach dem 2. Weltkrieg schien zunächst auf unüberwindliche Schwierigkeiten zu stoßen. Die Zahl der Berufsschüler hatte durch die große Zahl der Flüchtlinge stark zugenommen. Von 1945 auf 1946 stieg die Zahl der Schüler auf das Vierfache. Die Berufsschulgebäude waren durch Kriegseinwirkung zerstört oder als Lazarett belegt, die Lehrmittel waren zum großen Teil durch die Kriegswirren verlorengegangen. Das wirkte sich besonders in der hauswirtschaftlichen Abteilung aus. Trotzdem wurde der Unterricht bald wieder aufgenommen, oft in einfachsten Verhältnissen. In Mölln konnte das Gebäude am Gudower Weg im Mai 1946 der Berufsschule wieder übergeben werden, in Lauenburg mietete der Kreis ein Gebäude der ehemaligen Modellbauschule und in Geesthacht ein Gebäude im Werkgelände Düneberg. Damit waren wenigstens die räumlichen Voraussetzungen für den theoretischen Unterricht wieder gegeben.
Das neue Berufsschulgesetz für Schleswig-Holstein von 1950 brachte starke Veränderungen im Berufsschulwesen. Der achtstündige Berufsschultag war schon vorher gesetzlich verankert, die praktische Fachkunde sollte den Unterricht vertiefen.
Zu dieser Zeit bot sich für die Berufsschule in den einzelnen Orten des Kreises folgendes Bild:
Diese Dezentralisierung wurde in den folgenden Jahren nach und nach überwunden. Die meisten Klassen wurden in Mölln zentralisiert mit der fortschreitenden Fertigstellung der Bauabschnitte I und II. Damit wurde den Jugendlichen eine den modernen Erfordernissen entsprechende Ausbildung geboten, weil fachlich gut ausgestattete Lehrmittel- und Praxisräume für den Unterricht zur Verfügung standen.
Außerdem wurde 1950 für alle Lehrlinge der Landwirtschaft der Berufsschulunterricht zur Pflicht. Die hier besonders starke Dezentralisierung - die Lehrlinge wurden auf den Dörfern in den Volksschulen am Nachmittag unterrichtet - konnte erst 1955 aufgehoben werden, als in Mölln aufsteigende Klassen gebildet werden konnten. Die Nicht-Lehrlinge der Landwirtschaft und die Jungarbeiter der gewerblich-kaufmännischen Wirtschaft wurden in den Orten Mölln, Ratzeburg, Sandesneben, Schwarzenbek und Geest-hacht zentralisiert. Damit wurde auch für diese Jugendlichen eine Beschulung nach Jahrgängen möglich. Bei den Mädchen war die Zentralisierung in den genannten Orten deshalb notwendig, weil Küchen und Nebenräume für den Unterricht erforderlich waren.
Im April 1949 wurde in Mölln eine Klasse der Haushaltungsschule an der Kreisberufsschule eingerichtet, in Geesthacht wurde eine Klasse dieser Schulart 1954 eröffnet. Im April 1950 beschloß der Kreistag die Errichtung einer Zweijährigen Handelsschule in Mölln und 1954 die Errichtung einer Höheren Handelsschule. Damit war für Haupt- und Realschulabgänger eine wesentliche Weiterbildungsmöglichkeit in Richtung auf den Beruf getan. Haushaltungsschule und Handelsschule entwickelten sich sehr rasch.
Im Jahre 1950 wurde der Kreisberufsschule das Jugendaufbauwerk in Ratzeburg, Geesthacht und Wentorf bei Hamburg angegliedert. Eine weitere Ausbildungsmöglichkeit für Mädchen mit Realschulreife bestand in der seit 1958 errichteten Höheren Frauenfachschule, die zum Abitur führte. Von 1953 bis 1960 betreute die Kreisberufsschule auch die Landesberufsschule für Krankenkassenlehrlinge. Diese waren damals in der Seestraße im ehemaligen Heilig-Geist-Hospital untergebracht. Diese Schulart wurde 1960 im Zuge einer größeren Zentralisierung nach Wahlstedt bei Segeberg verlegt.
Die 1952 eingerichtete Berufsaufbauschule bekam große Bedeutung für die Weiterbildung von Jungen und Mädchen mit abgeschlossener Berufsausbildung, weil mit ihr die Fachschulreife erreicht werden konnte. Damit wurde z. B. Hauptschulabgängern der Besuch der Ingenieurschulen ermöglicht. Die Berufsaufbauschule wurde zunächst in Abendkursen durchgeführt, ab 1966 als Tagesschule in einem einjährigen Lehrgang. Sie wird in der Fachrichtung des Gewerbes, der Wirtschaft, Hauswirtschaft und Landwirtschaft geführt. Im April 1966 wurde ferner an der Kreisberufsschule in Mölln das hauswirtschaftliche Vollschuljahr als neuer Bildungszweig für Mädchen geschaffen. Mit dieser Schulart konnten auch Abgänger der 8. Klasse der Hauptschule oder 9. Klasse Sonderschule den Anschluß an die Haushaltungsschule erreichen.
Im Jahre 1969 wurde in Mölln das Technische Gymnasium geschaffen. Hier bekam der Abgänger der Realschule oder der Untersekunda die Möglichkeit, über seinen bisher mit der Realschul- oder Obersekundareife endenden BildungsAbschluss hinaus das Fachabitur abzulegen und damit einschlägige Fächer zu studieren, z. B. mit dem Ziel Diplom-Ingenieur oder Gewerbelehrer. 1970 wurde diese Schulart erweitert durch das Wirtschaftsgymnasium und das Sozialwirtschaftliche Gymnasium. Im Wirtschaftsgymnasium ging die Höhere Handelsschule und im Sozialwirtschaftlichen Gymnasium die Höhere Frauenfachschule auf. Zugleich wurde für den Zugang zu den Fachhochschulen, z. B. für die Fachhochschule für Ingenieurwesen in Lübeck, die Fachoberschule errichtet. Diese Schulart wurde 1972 in das Fachgymnasium integriert. Damit war eine einheitliche Bildungsmöglichkeit der Sekundarstufe II geschaffen. Abgänger der 12. Klasse des Fachgymnasium aller 3 Zweige erwarben die Fachhochschulreife, Abgänger der 13. Klasse das Abitur, das Ihnen in Schleswig-Holstein alle Fakultäten eröffnet, in den anderen Bundesländern den Zweigen entsprechende Studiengänge möglich macht. Das Fachgymnasium entwickelte sich schnell, nahm es doch neben Realschulabgängern auch schuleigene Abgänger der Sekundarstufe I: Berufsaufbauschule, Zweijährige Handelsschule und der 1972 eröffneten Zweijährig-gewerblich-technischen Berufsfachschule auf. Wenn man berücksichtigt, daß die Berufsaufbauschule zugleich damit auch der Haushaltungsschule den Abschluss der Sekundarstufe I verleiht, so besteht im Fachgymnasium für die wirtschaftlich, die technisch und die sozial- oder hauswirtschaftlich orientierten Schüler die Möglichkeit, eine ihren Zweigen entsprechende vertiefte Allgemeinbildung unter Einschluß beruflicher Bildungsinhalte zu erwerben.
Die Berufsbezogenheit des Fachgymnasiums kommt in seiner Fächerung zum Ausdruck. Nach einjährigem, teilweise nach zweijährigem Besuch besteht für den Schüler die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Richtungen. Im Technischen Gymnasium wählt er Maschinen-, Bau oder Elektrotechnik, im Sozialwirtschaftlichen Gymnasium wählt er zwischen Ernährungs- und Textillehre, zwischen Biologie und Chemie und im Wirtschaftsgymnasium zwischen Rechtslehre und Wirtschaftsgeographie. Zugleich werden neben den allgemeinbildenden die berufsspezifischen Fächer stundenmäßig stark betont, z. B. die Naturwissenschaften im Technischen Gymnasium und die betriebswirtschaftlichen Fächer im Wirtschaftsgymnasium, wozu hier noch als zweite Fremdsprache Spanisch kommt.
So bietet die Kreisberufsschule den Schülern des Kreises eine Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten nebeneinander und - was noch entscheidender ist - nacheinander. Die Schüler bekommen die Möglichkeit des Durchstiegs vom Hauptschulabschluss über die Fachschulreife, die der Realschulreife entspricht. bis hin zur Fachhochschulreife und zum Abitur. Daß diese Möglichkeit nicht nur auf dem Papier steht, zeigt die Zusammensetzung der Abiturienten, von denen im Jahre 1975 z. B. über 33 1/3 % aus den Berufsfachschulen des eigenen Hauses stammte.
Im Schuljahr 1976/77 wird die Kreisberufsschule als eine von zwei Versuchsschulen im Lande die von der Kultusministerkonferenz 1972 für die Sekundarstufe II geforderte Studienstufe einführen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, die Studienstufe an die Bedürfnisse und Voraussetzungen einer Kreisberufsschule anzupassen. Dabei soll weniger das Problem des Numerus Clausus im Mittelpunkt stehen als vielmehr die Tatsache, daß es sich bei den Fachgymnasien um einen berufsprofilierten Bildungsgang handelt, dessen Ziele die Fachhochschulreife und die Hochschulreife sind.
Im Jahre 1973 genehmigte der Kreistag die Errichtung der Fachschule für Sozialpädagogik. Sie setzt die Realschulreife einschließlich einer praktischen Tätigkeit in sozialwirtschaftlich orientierten Betrieben, z.B. Kinderheimen, voraus. Nach 2 Schuljahren und einer Abschlussprüfung erfolgt ein erneutes berufliches Praktikum. Damit erfolgt dann die staatliche Anerkennung als Erzieher. Mit dieser Fachschule wird eine Lücke in der Bildungspalette der Schule geschlossen, was durch die starke Nachfrage nach diesem Schultyp deutlich wird.
In den Jahren 1972 - 75 konnte als Folge der neuen Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien der Industrie- und Handelskammer die Stufenausbildung im Einzelhandel eingeführt werden. Danach erhalten die Unterstufen der Einzelhandelsfachklassen 2 Berufsschultage. Nach Durchlaufen der Mittelstufe mit einem Berufsschultag wird die Prüfung als Verkäufer abgelegt. Daran schließt sich ein drittes Jahr in der Oberstufe an, das für eine Reihe von Schülern nach erneuter Prüfung zum Einzelhandelskaufmann führt. 1975 wurde der 2. Berufsschultag in der Unterstufe für die Industrie-, Bank-, Großhandels- und die Bürokaufleute sowie für die Bürogehilfinnen eingeführt. Auch die Unterstufen der Apothekerfachklassen werden inzwischen an 2 Tagen beschult. Das gleiche gilt für die Elektrikerfachklassen. Hier werden der Stufenausbildung entsprechend, während des ersten Berufsschuljahres die Starkstromelektriker und Energieanlagenin-stallateure für sich in einer Klasse zusammengefaßt und an 2 Tagen beschult. So wird man den gestiegenen beruflichen An-forderungen an die Auszubildenden auch in schulischer Hinsicht gerecht.
Auch das Problem der Verblockung des Berufsschulunterrichts, das Zusammenfassen der wöchentlichen Schultage zu einem bestimmten Zeitabschnitt täglichen Unterrichts, ist für die Kreisberufsschule aktuell. Diese Verblockung wurde im Schuljahr 1975/76 zum ersten Mal bei den Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag durchgeführt. Diese einjährige Klasse wird theoretisch und praktisch in den Berufszweigen Bauwesen, Holz- und Metall-bearbeitung beschult. Schüler dieser Klassen erhalten somit einen Überblick über den eventuell von ihnen zu erwählenden Beruf, außerdem können sie den Hauptschulabschluss erreichen, sofern sie die 8. Klasse der Hauptschule oder die 9. Klasse der Sonderschule absolviert haben. Sie sind nach dem Schulbesuch von der Berufsschulpflicht befreit und finden so oft leichter eine Arbeitsstelle. Das dürfte gerade in der Zeit der Lehrstellenknappheit ein Vorteil sein.
Im Schuljahr 1976/77 wird eine zweite Jungarbeiterklasse eingeführt. Da jetzt ein Lehrplan für diese Schulform im Entwurf vorliegt, ist damit zu rechnen, daß sie auch an anderen Schulen des Landes eingeführt oder weiter ausgebaut werden wird. Die Kreisberufsschule plant weitere Klassen, die auch kaufmännische Fächer anbieten, für die kommenden Schuljahre.
Diese Bildungsvielfalt, die Schüler und Schülerinnen des Kreises an der Kreisberufsschule vorfinden, sei es als berufsbegleitende oder als Vollzeitschule, ist in Jahren des Aufbaus entstanden. Sie wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht von seiten des Kreistages, der Kreisverwaltung, der wirtschaftlichen Verbände und der Organisationen unserer Schule großes Interesse und Hilfe zuteil geworden wäre.
So befindet sich nicht zuletzt auch durch die baulichen Erweiterungen die Schule auf dem neusten Stand, um den heutigen Anforderungen an die Bildung und Ausbildung der berufstätigen Jugend gerecht zu werden.