Fachbereich Sozialpädagogik


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- Erzieher/in

Fachschule für Sozialpädagogik
Erzieherin/Erzieher


Adresse:
Berufliche Schulen
des Kreises Herzogtum Lauenburg Mölln
Kerschensteinerstraße 2, 23879 Mölln
Telefon 04542-85790, Telefax 04542-857944
buero@bsmoelln.de , www.bsmoelln.de
Außenstelle Geesthacht: 21502 Geesthacht, Dialogweg 4
Telefon 04152 8463-0, Telefax 04152 8463-17
E-Mail bs-geesthacht.geesthacht@schule.landsh.de
Nebenstelle Mölln: 23879 Mölln, Schmilauer Straße 66
Telefon 04542 8385-71, Telefax 04542 8385-72


Ausbildungsziele
Die Fachschule für Sozialpädagogik ist eine dreijährige Vollzeitausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher mit integrierter einjährigen berufspraktischen Ausbildung.
Der Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher".

Lernen als Chance fürs Leben
Die Persönlichkeitsbildung hat grundsätzlich einen herausragenden Stellenwert.Lernen wird als Bereitschaft und Fähigkeit verstanden zu lernen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, bewusst und sozial verantwortlich zu verhalten.
Dazu gehören u.a. die Fähigkeit zur Kommunikation und zu angemessenem Umgang mit Störungen, die Fähigkeit zur gesellschaftlichen Einordnung sozialpädagogischen Handelns, Leitungs- und Managementfähigkeiten, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Personen außerhalb der Einrichtung (z. B. mit Eltern) und mit anderen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die Fähigkeit zu Emotionalität.

Fachhochschulreife
Zusatzangebot für den Erwerb der Fachhochschulreife: Mathematik
Erwerb der Fachhochschulreife:Schriftliche Prüfung in den Fächern Englisch und Mathematik.

Unterrichtsfächer
1. Kommunikation und Gesellschaft
2. Sozialpädagogische Theorie und Praxis
3. Musisch-kreative Gestaltung
4. Ökologie und Gesundheit/Biologie
5. Organisation, Recht und Verwaltung
6. Fremdsprache
7. Wahlpflichtbereich

Tätigkeitsfelder
Tätigkeitsfelder sind schwerpunktmäßig
- in der Kindertagesstätte,- im Hort oder Kindergarten,- in der Schulsozialarbeit,- in Jugendzentren und anderen Freizeiteinrichtungen, - in Jugendhilfezentren,- Heimen oder Wohngruppen oder in heilpädagogischen Einrichtungen.

Kosten
Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Seminare, Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern, müssen diese von den Lernenden getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Bewerbung
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen gelten als Bewerbung.

Eine Bewerbung ist vollständig mit:

1. Anmeldebogen
Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.Bei Minderjährigen mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

2. Lebenslauf

3. Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
o d e r
des letzten Halbjahreszeugnisses (vorläufiger Nachweis)
o d e r
des Abgangszeugnisses

4. Beglaubigte Kopien der Ausbildungsnachweise
(je nach Eingangsvoraussetzung)

Anmeldebogen und Informationsmaterial erhalten Sie im Schulbüro der Beruflichen Schulen in Mölln und im Büro der Außenstelle Geesthacht so-wie auf der Homepage www.bsmoelln.de und in den allgemeinbildenden Schulen im Kreisgebiet.

Die Zusendung des Anmeldebogens sowie von Informationsmaterial ist n u r gegen vorherige Einsendung eines frankierten und
adressierten Freiumschlages möglich.Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen kann per Post oder persönlich in den Schulbüros
erfolgen.

Bewerbungsfrist
Im Monat Februar kann sich für das jeweils kommende Schuljahr beworben werden. Letzter Termin für den Eingang der Unterlagen im Schulbüro ist 12 Uhr.
Später eingehende Bewerbungen können nur im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.


Aufnahme
Aufnahmevoraussetzungen (Landesverordnung über die Fachschule FSVO vom 22. Juni 2007)

1. schulische Eingangsvoraussetzungen

Realschulabschluss

und

2. berufliche Eingangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung nach BBIG oder HWO und Abschluss Berufsschule
o d e r
abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG oder HWO und Abschluss Berufsschule
o d e r
Abschluss einer vergleichbar geregelten Ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht
o d e r
eine für die Zielsetzung der Fachrichtung förderliche Tätigkeit von 5 Jahren

und

3. Fachhochschulreife oder Abitur
mit Nachweis von Erfahrungen im sozialpädagogischen Bereich


Zulassung
Über die Zulassung entscheidet die Aufnahmekonferenz. Zusagen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Plätze.

Nachrückverfahren
Es kommt vor, dass zugelassene Bewerberinnen bzw. Bewerber sich anders entscheiden und ihren Schulplatz zurückgeben.
Nicht aufgenommene Bewerberinnen und Bewerber können im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.

Benachrichtigung
Das Ergebnis der Aufnahmekonferenz wird schriftlich mitgeteilt. Mündliche Auskünfte werden n i c h t gegeben.


Stand: September 2009


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