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Berufsfachschule BFS III
Sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten
Adresse:
Berufliche Schulen
des Kreises Herzogtum Lauenburg Mölln
Kerschensteinerstraße 2, 23879 Mölln
Telefon 04542-85790, Telefax 04542-857944
buero@bsmoelln.de , www.bsmoelln.de
Außenstelle Geesthacht: 21502 Geesthacht, Dialogweg 4
Telefon 04152 8463-0, Telefax 04152 8463-17
E-Mail bs-geesthacht.geesthacht@schule.landsh.de
Nebenstelle Mölln: 23879 Mölln, Schmilauer Straße 66
Telefon 04542 8385-71, Telefax 04542 8385-72
Ausbildungsziele:
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik ist eine zweijährige Schule mit Vollzeitunterricht. Sie beinhaltet eine schulische Berufsausbildung mit integrierten Praktika und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Der Berufsabschluss berechtigt, mit Kindern in Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort, Kinderkurheim oder Kinderheim als Zweitkraft neben einer sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in) zu arbeiten.
In diesen Arbeitsfeldern werden besondere Ansprüche an die Kommunikationsfähigkeit und Kreativität gestellt, um Kindern einen weiten Zugang zur Umwelt und zu sich selbst zu ermöglichen.
Berufsabschluss:
"Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin" / "Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent".
Nach bestandener Abschlussprüfung hat eine "Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin" oder ein "Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent" die Möglichkeit, die Fachschule für Sozialpädagogik zu besuchen und sich dort zur "Staatlich geprüften Erzieherin" bzw. zum "Staatlich geprüften Erzieher" weiterzuqualifizieren.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden,
Zusätzliche schriftliche Prüfungsfächer zum Erwerb
der Fachhochschulreife sind Englisch u n d Mathematik.
Die Fachhochschulreife berechtigt nach einem anschließenden Praktikum, das in der gewünschten Studienrichtung abzuleisten ist, zum Studium an einer Fachhochschule in allen Bundesländern.
Der Besuch der Berufsfachschule ist schuldgeldfrei.
Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern müssen von den Lernenden selbst getragen werden.
Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der Besuch der Berufsfachschule kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Anträge sind an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.
Unterrichtsfächer:
B e r u f s b e z o g e n e r Lernbereich Oberstufe sowie Unterstufe
B e r u f s ü b e r g r e i f e n d e r Lernbereich
Der Unterricht qualifiziert für die Arbeit mit Kindern und fördert die eigene für die Arbeit unerlässliche Persönlichkeitsentwicklung.
Zusatzangebot
zum Erwerb der Fachhochschulreife (mit schriftlicher Prüfung)
Bewerbung
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen gelten als Bewerbung.
Eine Bewerbung ist vollständig mit:
1. Anmeldebogen
Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
Bei Minderjährigen mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
2. Lebenslauf
3. Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
o d e r des letzten Halbjahreszeugnisses (vorläufiger Nachweis) o d e r des Abgangszeugnisses
Anmeldebogen und Informationsmaterial
erhalten Sie im Schulbüro der Beruflichen Schulen in Mölln und im Büro der Außenstelle Geesthacht sowie auf der Homepage www.bsmoelln.de und in den allgemeinbildenden Schulen im Kreisgebiet.
Die Zusendung des Anmeldebogens
sowie von Informationsmaterial ist n u r gegen vorherige Einsendung eines frankierten und adressierten Freiumschlages möglich.
Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen kann per Post oder persönlich in den Schulbüros erfolgen.
Bewerbungsfrist
Im Monat Februar kann sich für das jeweils kommende Schuljahr beworben werden.
Letzter Termin für den Eingang der Unterlagen im Schulbüro ist 12 Uhr.
Später eingehende Bewerbungen können nur im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.
Aufnahme
Eingangsvoraussetzungen: Realschulabschluss o d e r ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
Zulassung
Die Summe der Noten in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik wird gebildet und der einfache Durchschnitt der Noten in allen weiteren Fächern addiert.
Zusagen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Plätze.
Nachrückverfahren
Es kommt vor, dass zugelassene Bewerberinnen bzw. Bewerber sich anders entscheiden und ihren Schulplatz zurückgeben.
Nicht aufgenommene Bewerberinnen und Bewerber können dann im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.
Benachrichtigung
Das Ergebnis der Aufnahmekonferenz wird schriftlich mitgeteilt.
Mündliche Auskünfte werden n i c h t gegeben.
Stand September 2009