Fachbereich Sozialpädagogik


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- Voraussetzung


Realschulabschluss


und

abgeschlossene Berufsausbildung nach BBIG oder HWO und Abschluss Berufsschule

oder
Abschluss einer vergleichbar geregelten Ausbildung nach Bundes-oder Landesrecht
oder

eine für die Zielsetzung der Fachrichtung förderliche Tätigkeit von 5 Jahren


alternativ

Fachhochschulreife oder Abitur
mit Nachweis von Erfahrungen im sozialpädagogischen Bereich


Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsbogen


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